Vorstands-News: Zusammengefasst für euch
Liebe Mitglieder des Landesverbandes Bremen/Niedersachsen,
wie bereits angekündigt, erhaltet ihr die mir vorliegenden neuen Informationen für Niedersachsen zur Konkretisierung der Einigung zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die verbotenen Großveranstaltungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Am 17. April hat die niedersächsische Landesregierung eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus erlassen, die am 19. bzw. 20. April in Kraft tritt und bis zum 6. Mai 2020 befristet ist.
Eine Ausnahme von dieser Befristung gilt für Großveranstaltungen. Diese bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 verboten. Als Großveranstaltungen sind in dieser Verordnung Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1.000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden definiert.
Unabhängig davon gilt nach der Verordnung weiterhin erstmal bis zum 6. Mai eine Kontaktbeschränkung. Für den Publikumsverkehr und Besuche bleiben u.a. öffentliche und private Sportanlagen geschlossen. Verboten sind u.a. Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird. Zusammenkünfte sind darüber hinaus grundsätzlich auf höchstens zwei Personen beschränkt (außer von Angehörigen und Personen, die in einem Haushalt leben).
Nach der mir erteilten Auskunft durch das niedersächsische Sozialministerium sind größere Veranstaltungen damit auch (unabhängig von Großveranstaltungen) weiterhin nicht zulässig. Wie sich die rechtliche Situation weiterentwickelt, hänge nach der Antwort auf meine Anfrage maßgeblich vom weiteren Infektionsgeschehen ab und könne derzeit nicht prognostiziert werden.
Damit müssen wir uns weiter gedulden und wissen nur, dass jedenfalls Veranstaltungen mit einer Personenanzahl von 1.000 oder mehr bis Ende August nicht stattfinden werden. Ob Veranstaltungen mit geringerer Personenzahl nach dem 6. Mai zulässig sind, bleibt abzuwarten.
Ich hätte euch gerne etwas Konkreteres mitgeteilt, aber die derzeitige Situation lässt das leider noch nicht zu. Ich wünsche euch trotzdem ein erholsames Wochenende, bleibt gesund, verliert nicht den Mut und habt Spaß mit euren Pferden!
Claudia