FOTOWETTBEWERB

Erhalte im Rahmen der allgemeinen Mitgliederförderung 50,00 € bei unserem Foto-Wettbewerb!

 

Was du dafür tun musst?

#malt, bedruckt, zeichne den Hashtag #wirhaltenzusammenEWUHBNS auf ein Blatt Papier (der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt)

#mache oder lasse ein pferdisches Foto von dir machen

#reiche das Bild auf unserer Homepage ein

#vote was das Zeug hält!

Teilnahmezeitraum:

Einreichung der Fotos: jetzt – 16.04.2020 Verlängerung bis zum 30.04.2020 / 00:00 Uhr

Votingszeitraum: 17.04.2020 – 03.05.2020 01.05.2020 – 15.05.2020

Dein Foto wird nach dem Upload freigeschaltet und ist in der Galerie sichtbar.

Das Voting der Bilder ist dann ab dem 01.05.2020 möglich in Form einer Sternbewertung.

*Teilnahmebedingungen: Ich bin damit einverstanden, dass mein Foto auf der Homepage der EWU Bremen/Niedersachsen veröffentlicht und zum Voting freigegeben wird. Ebenfalls bin ich damit einverstanden, dass mein Foto auf Facebook, auf der Seite der EWU Bremen/Niedersachsen veröffentlicht werden kann. Mit dem Upload stimme ich zu, dass ich alle Rechte am eingereichten Bild habe und kein Dritter sein Recht geltend machen kann. Die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist nur für Mitglieder der EWU Bremen/Niedersachsen.
Du bist Mitglied im Landesverband Bremen/Niedersachsen, du hast ein pferdisches Foto mit dem sichtbaren Hastag #wirhaltenzusammenEWUHBNS auf unserer Homepage hochgeladen, dein Foto hat es beim Voting unter die Top40 geschafft – dann gehörst du zu den Siegern! Wir überweisen dir 50,00 Euro, die du normalerweise für die Teilnahme an einem Kurs als allgemeine Mitgliederförderung erhalten hättest.
Da wir derzeit nicht davon ausgehen können, dass wir die Mitgliederförderung in Form von Kursunterstützung in diesem Jahr ausschütten können, haben wir uns dazu entschieden diese an alle teilnehmenden Mitglieder des Landesverbandes Bremen/Niedersachsen auszuschütten.
Damit wird es in diesem Jahr keine weitere Mitgliederförderung geben – Mitglieder die bereits in diesem Jahr von der allgemeinen Mitgliederförderung Gebrauch gemacht haben, dürfen nicht an dem Wettbewerb teilnehmen, da sie schon die Förderung erhalten haben. Die 1. + 2. Vorsitzenden sowie der Kassenwart sind von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.