MITGLIEDERFÖRDERUNG

Die Förderung und Unterstützung unserer aktiven Mitglieder ist dem Vorstand ein wichtiges Anliegen. Denn ein gemeinnütziger Verein lebt von den Mitgliedern, die sich aktiv ins Vereinsleben einbringen. Darum haben wir verschiedene Förderungskonzepte erstellt, mit denen wir euch unter die Arme greifen wollen. Neben von uns durchgeführten Veranstaltungen wie Kadertrainings, Patterntrainings oder unserem Erwachsenen-Camp, bei denen wir einen Teil der anfallenden Kosten direkt im Vorfeld übernehmen, erstatten wir euch mit gezielten Sponsorings anfallende Kosten sowohl im Turnier- als auch im Breitensport.

 

Werft einen Blick in unseren Veranstaltungskalender! Dort findet ihr alle Events, welche von uns direkt oder indirekt gefördert werden.

Neu-Mitglieder erhalten 50,00 € zurück für die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Pferdeführerschein.

 

Voraussetzungen:

  • Neu-Mitgliedschaft im EWU Landesverband Bremen / Niedersachsen e.V.
  • Teilnahme an der Prüfung zum Pferdeführerschein im Jahr des Vereinseintritts
  • das vollständig ausgefüllte Formular muss beim Kassenwart (kasse@ewu-bremen-niedersachsen.de) eingereicht werden

Jugendliche Mitglieder erhalten die Office Charge für Turniere unseres Landesverbandes zurück.

 

Voraussetzungen: 

  • Jugendliche*r ist Mitglied im EWU Landesverband Bremen / Niedersachsen e.V.
  • das Turnier ist für den EWU Landesverband Bremen / Niedersachsen e.V. ausgeschrieben
  • der Veranstalter reicht das vollständig ausgefüllte Formular beim Kassenwart (kasse@ewu-bremen-niedersachsen.de) ein.

 

Ablauf:

  • Der/die jugendliche Reiter*in überweist den vollständigen Betrag der Nenngebühr an den Veranstalter
  • Während des Turniers kann sich der/die jugendliche Reiter*in die Office Charge in bar vom Veranstalter / der Meldestelle erstatten lassen.
  • Der/die jugendliche Reiter*in trägt sich vor Ort in die Starterliste für die Erstattung ein.
  • Der Veranstalter erhält den erstatteten Betrag vom Vorstand zurück.

Turniereinsteiger der LK 4 & 5 erhalten ab dem 3. Turnier jeweils einen und ab dem 4. Turnier jeweils zwei Starts erstattet.

 

Ablauf & Voraussetzungen:

 

keine Förderung 

Förderungskonzept

Antrag

Turnier Turnier 1

Turnier 2

Turnier 3 Turnier 4

Turnier 5

Turnier …

Ende der Turniersaison
Erstattung keine Erstattung der Startgebühr Erstattung 1 Start pro Reiter Erstattung 2 Starts pro Reiter Bis zu zwei Starts pro Turnier werden vom Landesverband gesponsort
Voraussetzung Turniere des LV HB Nds.

Mitgliedschaft im LV HB Nds.

Turnier des LV HB Nds.

Mitgliedschaft im LV HB Nds.

Turniere des LV HB Nds.

Mitgliedschaft im LV HB Nds.

Mitglied stellt den Antrag am Ende der Turniersaison an kasse@ewu-bremen-niedersachsen.de

Landesverband erstattet den Gesamtbetrag auf das Konto des Mitglieds

Mitglieder erhalten jährlich eine Förderung von bis zu 50,-€ für Reitkurse, Workshops, Vorträge etc.

 

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft im EWU Landesverband Bremen / Niedersachsen e.V.
  • Die Veranstaltung wurde im Vorfeld vom Veranstalter auf unserer Homepage eingetragen
  • Das Mitglied reicht den vollständig ausgefüllt und vom Trainer bzw. Kursleiter unterschrieben beim Kassenwart (kasse@ewu-bremen-niedersachsen.de) ein.
  • Gefördert werden entweder 2 x 1-Tages-Kurse mit je 25,-€ oder 1 x 2-Tages-Kurs mit 50,-€

Veranstalter erhalten für die Durchführung von Kursen, Workshops etc. 2 x pro Jahr eine Förderung von bis zu 200,-€

 

Förderung:

  • 100,-€ Förderung für Kurse mit bis zu 5 Teilnehmern.
  • 200,-€ Förderung für Kurse mit mehr als 5 Teilnehmern.
  • maximal 2 Förderungen pro Jahr pro Veranstalter / Veranstaltungsort.
  • Förderungsanträge müssen bis spätestens 30. April für das jeweilige Jahr eingereicht werden.

 

Voraussetzung:

  • Der Veranstalter ist Mitglied im EWU Landesverband Bremen / Niedersachsen e.V.
  • Der Veranstaltungsort liegt im Einzugsgebiet des Landesverbandes.
  • Der Kurs muss im Vorfeld auf unserer Homepage eingetragen werden.
  • Der Veranstalter muss die erforderlichen Unterlagen (Antrag, unterschriebener Vertrag mit Kursleiter bzw. Auftragsbestätigung) im Vorfeld beim Kassenwart (kasse@ewu-bremen-niedersachsen.de) einreichen.
  • Erst nach Bestätigung durch den Vorstand ist die Kursförderung bewilligt.

 

Durchführung:

  • Nach Bewilligung und spätestens 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung reicht der Veranstalter die vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste, einen Kursbericht inkl. Fotos und die von den auf den Fotos erscheinenden Teilnehmern unterschriebene Datenschutzerklärungen beim Kassenwart ein.
  • Die Förderung wird auf das vom Veranstalter im Antrag angegebene Bankkonto erstattet.

 

Sollten im jeweiligen Jahr noch Gelder zur Kurs-Förderung vorhanden sein, können weitere Kurse eingereicht und durch den Vorstand genehmigt werden. Rückfragen hierzu bitte direkt an den Kassenwart richten.