Allgemeine Teilnahmebedingungen EWU Kurs

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zum o.g. Kurs ist verbindlich. Binnen 14 Tagen ist eine Anzahlung von 100,00 € auf folgendes Konto zu überweisen: (Ausnahme: Turniervorbereitungskurse Sina Bublitz – Barzahlung vor Ort)

Kontoinhaber: EWU Landesverband Bremen / Niedersachsen

IBAN: DE50 2806 7170 0713 7010 00

BIC: GENODEF1GSC

Verwendungszweck: >>Kursname<<, >>Veranstaltungsdatum<<, >>Vor- und Nachname<<

Der Restbetrag muss bis 7 Tage vor Kursbeginn vollständig überwiesen werden.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, eigenständig eine/n Ersatzreiter/in zu suchen, falls er/sie verhindert sein sollte. Die Verrechnung wird eigenständig organisiert. Die Kursgebühr wird auch bei Nichtteilnahme zu 100% fällig.

Sollte der Kurs ausfallen, werden alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

Geritten wird in 2-er Gruppen an beiden Kurstagen je eine Stunde vor- und nachmittags.

Die Anreise ist ab dem ersten Kurstag möglich. Andere Absprachen erfolgen mit dem Veranstalter.

Hunde sind willkommen, müssen jedoch jederzeit an der Leine geführt werden und haftpflichtversichert sein.

Teilnehmende EWU-Mitglieder des Landesverbandes Bremen/Niedersachsen haben die Möglichkeit, 50€ Mitgliederförderung für einen 2-Tages-Kurs zu erhalten. Der Veranstalter stellt dafür die Formulare am Kurs zur Verfügung. Diese müssen vom Trainer unterschrieben werden.

Gemietete Boxen müssen vor Abreise von den Teilnehmern eigenständig gemistet werden.

Haftungsausschluss

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er/sie trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Pferd verursachten Schäden. Insbesondere haftet der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter und dem Grundstückseigentümer für das Pferd und die eventuell damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden die durch den Teilnehmer verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.

Für Schäden, die an dem vom Teilnehmer benutzten Pferd durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt der Teilnehmer uneingeschränkte Haftung.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, dem Grundstückseigentümer, allen nutzungsberechtigten auf dem Grundstück und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Teilnehmer, Begleitpersonen, Zuschauer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der Pferde verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- und Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber Teilnehmer und Veranstalter. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen abgeschlossen.

Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung des Teilnehmers allen beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.